NAG: § 72 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; Familienleben mit der österreichischen Ehegattin und dem gemeinsamen Kind; Begründung des Familienlebens zu einem Zeitpunkt, an dem der Fremde auf einen legalen Aufenthalt in Österreich nicht vertrauen durfte; kein besonderer Ausnahmefall)
§ 74 (Inlandsantragstellung; ebenso)