FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Aufenthaltsehe; neuerliche Eheschließung mit anderer Person; Gefahr für die öffentliche Ordnung)
§ 86 Abs 1 (ebenso)
§ 87 (ebenso)
FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Aufenthaltsehe; neuerliche Eheschließung mit anderer Person; Gefahr für die öffentliche Ordnung)
§ 86 Abs 1 (ebenso)
§ 87 (ebenso)