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VwGH 29. 9. 2010, 2004/10/0215 (Forstrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1268ZfV 2011, 833 Heft 5 v. 31.10.2011

ForstG: § 16 Abs 1 (Verbot der Waldverwüstung, gegen jedermann gerichtet)

§ 16 Abs 2 lit d (Waldverwüstung, ua Ablagern von Abfall wie Müll, Gerümpel, Klärschlamm; Heranziehung des Abfallbegriffes des § 2 Abs 1 AWG; hier: Ziegel- und Betonbrocken, Plastikkübel und -planen, Kabelreste, Schlauchteile, verstreut auf 250 m2)

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