RAO: § 50 Abs 1 idF BGBl I 1999/71 (Anspruch auf Berufsunfähigkeitsversorgung; Voraussetzungen; Berufsunfähigkeit; kein Anspruch, soweit die Berufsunfähigkeit bereits im Zeitpunkt der Eintragung des Antragstellers bestand; tatsächliche Tätigkeit bei einem RA kein ausreichendes Indiz für die Berufsfähigkeit)