Tir BauO 2001: § 26 Abs 3 (Bauansuchen, Abweisungsgründe; Verpflichtung zur Einräumung der Möglichkeit zur Änderung des Antrags zur Beseitigung von Abweisungsgründen)
Tir ROG 2006: § 54 Abs 5 (Baubewilligung, nur bei Bestehen eines allgemeinen und eines ergänzenden Bebauungsplanes)