NAG: § 11 Abs 2 Z 4 und Abs 5 (Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; Nachweis auch durch Sparguthaben)
§ 11 Abs 3 (Erteilung eines Aufenthaltstitels trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses; Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; fehlende Unterhaltsmittel; keine absolute Priorität der öffentlichen Interessen)