Bgld FLG idF LGBl 2003/61: § 56 Abs 2 lit b (Genehmigung von Anteilsrechten; Voraussetzungen; ua darf Agrargemeinschaft nicht von ihrem Vorkaufsrecht gem § 57 Gebrauch gemacht haben; § 1075 Abs 1 ABGB verlangt für die Ausübung des Vorkaufsrechtes eine "wirkliche Einlösung"; fristgerechtes, konkretes und reales Zahlungsangebot nötig)