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VwGH 16. 12. 2010, 2008/07/0191 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/961ZfV 2011, 634 Heft 4 v. 19.9.2011

Vlbg Güter- und SeilwegeG: § 13 Abs 1 (Bildung von Güter- oder Seilwegegenossenschaften)

§ 13 Abs 2 (Erforderlichkeit von Satzung und Vorstand; Inhalte der Satzung)

§ 13 Abs 4 (über Streitigkeiten, die zwischen Güterwege- oder Seilweggenossenschaft und ihren Mitgliedern aus dem Genossenschaftsverhältnis entstehen, entscheiden die Agrarbehörden; das einzelne Mitglied kann den es unmittelbar betreffenden Beschluss des Organes der Güterweggenossenschaft durch Einspruch bekämpfen; im zeitlich nachgelager-

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