Vlbg BauG: § 3 (Baugrundlagenbestimmung)
§ 26 Abs 1 idF vor LGBl 2009/32 (subjektive Rechte, taxative Aufzählung; kein Recht auf Einhaltung von Festlegungen des Bebauungsplanes über Baugrenze, Baulinie, Höhe)
§ 26 Abs 1 lit d idF LGBl 2009/32 (subjektive Rechte der Nachbarn, taxative Aufzählung; Festlegungen des Bebauungsplanes über die Baugrenze, die Baulinie und die Höhe des Bauwerks, soweit das Bauwerk nicht mehr als 20 Meter vom unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstück entfernt ist)