Nö ROG: § 19 Abs 2 (Grünland, zulässige Bauten; Grünland/Land- und Forstwirtschaft; Bauwerke für die Ausübung der Buschenschank)
§ 19 Abs 4 (Grünland, Zulässigkeit von Bauten, nähere Determinanten; nur im Umfang der Erforderlichkeit für eine Nutzung nach Abs 2; landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, Prüfung anhand eines konkreten Betriebskonzepts)