Tir BauO: § 2 Abs 1 (bauliche Anlage, Begriff; Carport)
§ 2 Abs 14 (Stellplatz, Begriff; Carport kein bloßer Stellplatz)
§ 6 Abs 1 (bauliche Anlagen, Abstände gegenüber der Grundgrenze; jeder Punkt auf der Außenhaut von baulichen Anlagen, horizontaler Abstand, Berechnung; Lage der Grenzpunkte strittig, je nach Annahme Seitenabstand 3,97 m oder 4,03 m; Carports erfasst)