AsylG 2005: § 5 Abs 1 (unzulässige Anträge auf internationalen Schutz, vertragliche Unzuständigkeit oder wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin-VO)
§ 40 Abs 1 (Verfahren vor dem AsylGH, Neuerungsverbot; Einschränkungen, ua richtet sich an Partei, nicht an Behörde bzw AsylGH)