Das Vorhandensein zweier Höchstgerichte des öffentlichen Rechts mit zum Teil überlappenden Zuständigkeiten führt mitunter zu schwer lösbaren Judikaturdivergenzen. Im vorliegenden Beitrag wird die Rechtsprechung von VwGH und VfGH zur "heranrückenden Wohnbebauung" analysiert und versucht, die teils widersprüchlichen Erkenntnisse einer verfassungskonformen Lösung zuzuführen. Im Ergebnis wird nach der Judikatur des VfGH eine Koordinierung der Interessen der verschiedenen beteiligten Gebietskörperschaften und Parteien angestrebt, welche bei der vorliegenden Konstellation durch die Berücksichtigung der "Betriebsanlagenverträglichkeit" des Wohnbauvorhabens bereits im Bauverfahren erreicht werden kann.