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VwGH 26. 1. 2011, 2009/07/0110 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1127ZfV 2011, 711 Heft 4 v. 19.9.2011

WRG 1959: § 31 Abs 3 (wasserpolizeilicher Auftrag; die Wasserrechtsbehörde hat die entsprechenden Maßnahmen dem Verpflichteten aufzutragen oder bei Gefahr im Verzug unmittelbar anzuordnen und gegen Ersatz der Kosten durch den Verpflichteten nötigenfalls unverzüglich durchführen zu lassen; § 31 Abs 3 sieht zwei Instrumente zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung vor)

VwGH 26. 1. 2011, 2009/07/0110

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