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VwGH 16. 12. 2010, 2008/07/0203 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1126ZfV 2011, 710 Heft 4 v. 19.9.2011

WRG 1959: § 12 Abs 1 (Wasserbenutzung; Bewilligung; ua dürfen bestehende Rechte nicht verletzt werden)

§ 12 Abs 2 (Bestehende Rechte; hier: Grundeigentümer)

§ 138 Abs 1 lit a (wasserpolizeilicher Auftrag; Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung)

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