VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Ungehorsamsdelikt; Fahrlässigkeit; Glaubhaftmachung, dass den Täter an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft)
ASVG: § 33 Abs 1 (Pflicht zur Anmeldung von Pflichtversicherten; kurzfristige Arbeitsaufnahme; Verpflichtung zur Erkundigung über die technischen Möglichkeiten einer Anmeldung)