ASVG: § 33 Abs 1 (Pflicht zur Anmeldung von Pflichtversicherten; kurzfristige Arbeitsaufnahme; Verpflichtung zur Erkundigung über die technischen Möglichkeiten einer Anmeldung)
§ 111 (Verstöße gegen Meldepflichten, ebenso)
VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Ungehorsamsdelikt; Fahrlässigkeit; Glaubhaftmachung, dass den Täter an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft)