AlVG: § 24 Abs 1 (Neubemessung der Notstandshilfe; Begehren auf Erlassung eines Bescheides über die Neubemessung)
AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen; Mängel schriftlicher Anbringen; Verbesserungsauftrag; erkennbarer Widerspruch zwischen dem Rechtsschutzziel einer Partei und dem ergriffenen Mittel; mangelnder Versuch der Behörde, den Widerspruch aufzuklären)