AlVG: § 33 Abs 2 (Voraussetzungen für die Gewährung von Notstandshilfe; Bestehen einer Notlage)
§ 36a Abs 3 Z 1 (Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners; Anrechnung eines fiktiven Unterhalts; fehlende Prüfung des tatsächlich zustehenden Unterhalts und der besonderen wirtschaftlichen und persönlichen Umstände des Einzelfalls)