StVO: § 24 Abs 1 lit a (Halte- und Parkverbot)
Nö Taxi-BO: § 18 Abs 1 (Verhalten außerhalb von Stellplätzen; Halten und Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen; Regelung unbeschadet der straßenpolizeilichen Vorschriften; keine Ausnahme für verordnete Halte- und Parkverbote)