VereinsG: § 29 Abs 1 (Vereinsauflösung; Gründe; ua Verstöße gegen Strafgesetze; Überschreitung des statutengemäßen Wirkungskreises; rechtskräftige Strafen gegen Obmann wegen bewilligungslosen Betreiben eines Pflegeheimes; Zurechnung der Handlungen zur Vereinstätigkeit; Anhaltspunkte für fortgesetzte Verstöße gegen Strafgesetze)
MRK: Art 11 Abs 2 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Einschränkungen; Interessen an der Aufrechterhaltung der Ordnung)