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VfGH 14. 2010, B 1516/09 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVfGHZfV 2011/513ZfV 2011, 331 Heft 2 v. 5.5.2011

ÄrzteG 1998: § 43 Abs 3 (Verbot jeder Bezeichnung oder Titelführung im allgemeinen Verkehr, die geeignet ist, die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes oder einzelner Zweige dieses Berufes in Österreich vorzutäuschen)

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