ZustellG: § 17 Abs 1 (Hinterlegung; Voraussetzungen)
§ 17 Abs 3 (Abwesenheit von der Abgabestelle; Heilung; diese setzt Rückkehr an die Abgabestelle voraus)
WehrG 2001 idF BGBl I 2009/85: § 24 Abs 1 (Einberufung zum Präsenzdienst; für die Rechtsmäßigkeit des Einberufungsbefehles stellt die Erlassung des Einberufungsbefehles und nicht seine Approbation den maßgeblichen Zeitpunkt dar; Zeitpunkt der Zustellung entscheidend)