ZustG: § 37 Abs 1 (Zustellungen an einer elektronischen Zustelladresse, Zeitpunkt des Einlangens, Beweislast der Behörde; Telefax)
VwGH 16. 9. 2010, 2010/09/0082
1. § 37 Abs 1 ZustG erfasst auch Zustellvorgänge per Telefax, da auch diese "elektronische Zustelladressen" iSd § 2 Z 5 ZustG sind (VwGH 25. 3. 2009, 2008/03/0137). Grundsätzlich war es zulässig, dass die belBeh den angef B per Telefax zuzustellen versuchte, weil die Beschwerdevertreter zuvor ihre Telefax-Nummer in ihren Schriftsätzen bekannt gegeben hatten.