AVG: § 7 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2008/5 (Befangenheit von Verwaltungsorganen im Berufungsverfahren, wenn sie an der Erlassung des angef B mitgewirkt haben; die Erteilung einer Weisung ist keine solche Mitwirkung; Befangenheit als Verfahrensmangel, Bescheidaufhebung nur bei Relevanz)
VwGH 23. 9. 2009, 2009/03/0091