AVG: § 63 Abs 5 AVG (Berufung, Frist, zwei Wochen)
ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)
§ 8 Abs 2 (Unterlassung der Mitteilung, Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellver-