StVG: § 44 Abs 1 (Arbeitspflicht für arbeitsfähige Strafgefangene; ebenso)
AlVG: § 7 Abs 3 Z 2 (Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung; berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet, um eine unselbstständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben)