ASVG: § 113 Abs 1 (Beitragszuschlag; Sanktion für den durch die Säumigkeit des Meldepflichtigen verursachten Verwaltungsaufwand; kein Verschulden notwendig)
VwGH 15. 9. 2010, 2010/08/0146
Die bf Partei wendet sich nicht gegen die Feststellungen der belBeh, wonach die fünf konkret genannten Personen bei diversen Arbeiten für die bf Partei angetroffen worden seien, wobei für keine dieser Personen zum Zeitpunkt der Betretung eine Anmeldung zur Pflichtversicherung vorgelegen sei, und zwar auch nicht unter einem anderen (falschen) Namen.