GSVG: § 25 Abs 2 Z 2 (Beitragsgrundlage; Hinzurechnung der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung; Berücksichtigung im Jahr der Vorschreibung der Beiträge; Unerheblichkeit, ob die Beiträge im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden; Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung)
VwGH 8. 9. 2010, 2010/08/0032