NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Auslandsantragstellung; Stellung des Antrags noch während der Geltung des Fremdengesetzes 1997)
§ 72 Abs 1 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Fälle; Interessenabwägung)