FPG: § 46 (Abschiebung nach durchsetzbarem Aufenthaltsverbot; Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer dagegen gerichteten Beschwerde durch den VwGH; dreißig Minuten dauerndes Zeitfenster ausreichend um Abschiebung zu stoppen)
AVG: § 67c Abs 3 (Maßnahmenbeschwerde)