FPG: § 76 Abs 2 Z 2 (Schubhaft; Asylwerber oder Fremder nach Antragstellung auf internationalen Schutz; Sicherung der Abschiebung nach Einleitung eines Ausweisungsverfahrens; Sicherungsbedarf; Hinweise auf Vereitelung oder Erschwerung der Aufenthaltsbeendigung; falsche Angaben über Aufenthalt in und Erteilung eines Visums durch Rumänien)