FPG: § 76 Abs 2 Z 3 (Schubhaft; Ausweisung samt Einreiseverweigerung in Deutschland; Ausweisungsverfahren in Österreich nach Zulassung des Asylverfahrens eingestellt)
VwGH 26. 8. 2010, 2007/21/0385
Die beschwerdeführende Sicherheitsdirektion wendet sich gegen die Ansicht der belBeh, die in Deutschland erlassene Ausweisung samt Verfügung einer Einreiseverweigerung könne keine taugliche Grundlage sein, um den Tatbestand des § 76 Abs 2 Z 3 FPG als erfüllt anzusehen. Mit diesem Vorbringen ist die Bf im Recht. Zu dieser Rechtsfrage hat der VwGH (7. 2. 2008, 2006/21/0389) bereits ausführlich Stellung genommen. Aus den dort genannten Gründen stellt sich die von der belBeh im angef B vertretene Rechtsauffassung zu § 76 Abs 2 Z 3 FPG als nicht zutreffend dar.