Sbg BauTG: § 39 Abs 2 (Belästigungen, die das örtlich zumutbare Maß überschreiten; Sportplatz, Flutlichtanlage; zu prüfen ist auch der durch die Flutlichtanlage ermöglichte Sportbetrieb; Lichtimmissionen, Lärmimmissionen; Beschränkung der Betriebszeit ausreichende Auflage)
VwGH 23. 6. 2010, 2010/06/0063