Stmk BauG: § 20 Z 3 (anzeigepflichtige Vorhaben; Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen; Änderung des Firmennamens, Austausch der Farbgebung)
VwGH 17. 8. 2010, 2010/06/0001
Eine Änderung einer Werbeanlage ist jedenfalls dann anzeigepflichtig iSd § 20 Z 3 lit a Stmk BauG, wenn sie Auswirkungen auf die gesetzlichen Voraussetzungen haben kann, die eine Werbeanlage erfüllen muss (VwGH 18. 11. 1993, 90/06/0134, zu § 56 Stmk BauO 1968). Die Änderung eines Firmennamens an einer bestehenden Werbeeinrichtung und Austausch der Farbgebung erfüllt den Tatbestand. Abweisung.