Stmk BauG: § 4 Z 56 (Umbau; Umgestaltung des Inneren oder Äußeren einer bestehenden baulichen Anlage, die die Abmessungen nicht verändert, aber geeignet, die öffentlichen Interessen zu berühren; Brandschutz, Standsicherheit, äußeres Erscheinungsbild; Einbau eines Kunstsstofffensters in Gebäude in Schutzzone nach GAEG)
§ 19 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen; Einbau eines Kunststofffensters)