AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Verbindung mit einer Ausweisung, nach Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz; jedenfalls Verbindung mit Zurückweisungsentscheidung, keine Relevanz, ob frühere Ausweisungsentscheidungen bzw diesbezüglich Sachverhaltsänderungen vorliegen)