Der VwGH geht im Rechtsschutz betreffend das UVP-Verfahren neue (ihn entlastende) Wege und bemüht dafür das Unionsrecht - zu Unrecht, wie der folgende Beitrag zeigen möchte. Denn der VwGH löst die Rechtsfragen, die dem EuGH vorzulegen gewesen wären, selbst und beruft sich für die Lösung jener Rechtsfragen, für die er selbst zuständig wäre, auf den EuGH.
Ausgangslage