BDG 1979: § 36 Abs 3 (höherwertige Verwendung, Voraussetzungen)
§ 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung der Dienststelle, Versetzung an neue Dienststelle, keine Identität des Arbeitsplatzes, höherwertiger Arbeitsplatz in der Altorganisation, schonendste Variante, Zuweisung eines der Ernennung entsprechenden Arbeitsplatzes)