VwGG: § 63 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Aufhebung des Bescheides, Bindung der Verwaltungsbehörde an die Anschauung des VwGH; Bindung auch des VwGH und des VfGH; nicht jedoch im Falle eines Verstoßes gegen das Gebot der verfassungskonformen Auslegung oder einer denkunmöglichen Gesetzesanwendung)
VfGH 24. 6. 2010, B 552/09