B-VG: Art 139 Abs 3 lit c (Verordnungsprüfung, Aufhebung der Verordnung zur Gänze; gesetzwidrige Kundmachung; keine Anwendung im Fall einer StVO über
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Hinweiszeichen für mehrere Orte, die für eine Gemeinde verfassungswidrig durch Verwendung kleinerer Buchstaben für die slowenische Bezeichnung kundgemacht wurde)