WRG 1959: § 38 Abs 1 (wasserrechtliche Bewilligung ist ua erforderlich für andere Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer; Anlage ist alles, was durch die Hand des Menschen angelegt wird; hier: Nadelbaumhecke und "aufgeständerter" Lkw-Container)
§ 38 Abs 3 (Hochwasserabflussgebiet; Begriff)