AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens; Vergabeverfahren; verkürzte Angebotsfrist; Nachprüfungsantrag; Versäumung der Antragsfrist; Rechtsanwalt, Prüfung der Dauer der Angebotsfrist erforderlich; kein Erfordernis der zusätzlichen Recherche im Internet, wenn sich aus Ausschreibung kein Anhaltspunkt für Fristverkürzung ergibt)
VwGH 1. 7. 2010, 2009/04/0256, 0284