AVG: § 60 (Begründung; fehlende Sachverhaltsfeststellungen; fehlende Auseinandersetzung mit Berufungsvorbringen und Beweisanträgen)
VwGH 28. 7. 2010, 2009/02/0338
Abgesehen davon, dass sich der Begründung des angef B nicht entnehmen lässt, welchen Sachverhalt die Beh ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat sich die belBeh mit dem von der Bf in der Berufung erstatteten Vorbringen zum Schockzustand in Bezug auf die Verweigerung der Alkomatuntersuchung und mit den entsprechenden Beweisanträge mit keinem Wort auseinandergesetzt. Zur Berücksichtigung von Vorbringen und Beweisanträgen bedarf es nicht deren Wiederholung in der Berufungsverhandlung, wenn Entsprechendes bereits in der Berufung vorgetragen worden ist. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.