AVG: § 13 Abs 3 (Mängel schriftlicher Anbringen; Verbesserungsauftrag; Aufenthaltstitel; kein Verbesserungsauftrag und daran anschließende Zurückweisung bei Fehlen einer Erfolgsvoraussetzung)
NAG: § 64 Abs 3 (Studierende; Drittstaatsangehörige; Aufenthaltsbewilligung; Verlängerung; Studienerfolgsnachweis)