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VwGH 27. 5. 2010, 2008/21/0625 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturStrafvollzugZfV 2011/165ZfV 2011, 116 Heft 1 v. 7.3.2011

AVG: § 57 Abs 1 (Mandatsbescheid; Kriterien, die für bzw gegen das Vorliegen eines Mandatsbescheides sprechen)

VwGH 27. 5. 2010, 2008/21/0625

Aus § 57 Abs 2 AVG ergibt sich, dass gegen einen MandatsB nur Vorstellung und keine Berufung erhoben werden kann. Demnach erwiese sich die von der belBeh vorgenommene Berufungszurückweisung schon dann als gerechtfertigt, wenn der B der BH vom 19. 2. 2007 als MandatsB nach § 57 Abs 1 AVG zu qualifizieren wäre.

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