VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Vorsatz; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Blutalkoholwert von 1,4 Promille; vertretbare Ansicht der vorsätzlichen Tatbegehung)
§ 19 Abs 2 (Strafbemessung; Erschwerungsgründe; Verweis auf StGB; ausländische Verurteilung; Berücksichtigung nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung; Verweis auf §§ 32 bis 35 StGB nicht ausreichend)