UVP-G 2000: § 3 Abs 7 idF BGBl I 2004/153 (Feststellungsverfahren ua, ob eine UVP durchzuführen ist; die Durchführung eines Feststellungsverfahrens kann
Seite 109
sowohl anhand eines bereits ausgearbeiteten und der Behörde zur Entscheidung vorliegenden Genehmigungsantrages als auch in einem früheren Stadium erfolgen; Vorhaben ist im zweiten Fall zu konkretisieren; Einbringung eines Feststellungsantrages in frühem Stadium durch Projektwerber und auch durch andere nach § 3 Abs 7 Antragslegitimierte; hier: Umweltanwalt)