StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand)
VStG: § 5 Abs 1 (Schuld; Vorsatz; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Blutalkoholwert von 1,4 Promille; vertretbare Ansicht der vorsätzlichen Tatbegehung)