StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; Verdacht des Lenkens ausreichend; allfälliges rechtswidriges Eindringen in Haus des Probanden berechtigt nicht zur Verweigerung)
VwGH 28. 7. 2010, 2010/02/0004